IT-Solutions
Ich berechne Ihnen selbstverständlich nur die Zeit, die ich für Sie als Kunden aufwende.
Hierzu zählt nur die tatsächliche Dienstleistungserbringung ohne Verwaltungsaufwände und
Anfahrtszeiten.
Die Verwaltungsaufwände sind in der Zusammensetzung des unten genannten Stundensatzes schon
einkalkuliert und Anfahrten werden durch die Fahrtkostenrückerstattung abgegolten.
Prinzipiell wird folgender Stundensatz zugrunde gelegt:
Es werden bei Terminen bei Ihnen vor Ort noch Fahrtkosten für die Anfahrt und Abfahrt in
Rechnung gestellt.
Diese variieren je nach Art der Anreise und je nach Verfügbarkeit der Reisemittel. Überdies
ist ebenfalls eine Kombination mehrerer Reisemittel möglich.
Grundsätzlich finden folgende Vergütungssätze Anwendung:
Natürlich gibt es auch einige Formen der (längerfristigen) Zusammenarbeit, die nicht in das
grundlegende Abrechnungsschema passen.
Hierfür biete ich Ihnen die Möglichkeit eines individuellen Angebots, das den Vorstellungen
beider Seiten gerecht wird.
Kontaktieren Sie mich gerne für ein